Klasse L / T – landwirtschaftliche Zugmaschinen

MACH’ MIT UNS DEINEN TRAKTOR-FÜHRERSCHEIN!

Du möchtest ordentlich was bewegen? Dann komm vorbei und mache deinen Traktor-Führerschein mit uns! Wir unterstützen dich von der ersten Anmeldung bis zur Prüfung und geben unser Bestes, dich optimal vorzubereiten. So fällt dir das Lernen leicht und macht auch Spaß. Unsere Unterrichtsräume sind bestens ausgestattet und unsere Fahrzeugflotte topaktuell!

Dein Weg zum Führerschein:
Ideal ist es, wenn du regelmäßig am Theorieunterricht teilnimmst. So verpasst du nichts und bist mit den Pflichtthemen am schnellsten fertig. Fühlst du dich gut vorbereitet, geht es zur Theorieprüfung. Die Checkliste hierzu findest du hier.
Du entscheidest, ob du mit dem Praxisunterricht erst nach dem Theorieteil oder bereits parallel beginnen wilst. Auch die Pflichtstunden solltest du zügig durchlaufen, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Folgende Klassen bieten wir im Zugmaschinen-Bereich an:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Mindestalter: 16 Jahre für bbH 40 km/h, 18 Jahre für bbH 60 km/h
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Nein
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
  • Beinhaltet Klasse: AM und L