Klasse C – LKW

MACH’ MIT UNS DEINEN LKW-FÜHRERSCHEIN!

Du möchtest ordentlich was bewegen? Dann komm vorbei und mache deinen LKW-Führerschein mit uns! Wir unterstützen dich von der ersten Anmeldung bis zur Prüfung und geben unser Bestes, dich optimal vorzubereiten. So fällt dir das Lernen leicht und macht auch Spaß. Unsere Unterrichtsräume sind bestens ausgestattet und unsere Fahrzeugflotte topaktuell!

Dein Weg zum Führerschein:
Ideal ist es, wenn du regelmäßig am Theorieunterricht teilnimmst. So verpasst du nichts und bist mit den Pflichtthemen am schnellsten fertig. Fühlst du dich gut vorbereitet, geht es zur Theorieprüfung. Die Checkliste hierzu findest du hier.
Du entscheidest, ob du mit dem Praxisunterricht erst nach dem Theorieteil oder bereits parallel beginnen wilst. Auch die Pflichtstunden solltest du zügig durchlaufen, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Folgende Klassen bieten wir im LKW-Bereich an:

  • Mindestalter: 21 Jahre – Während oder nach Abschluss einer Berufsaubildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Mindestalter: 21 Jahre, bzw. 18 Jahre nach
    • erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
    • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
      • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.
  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1