Klasse A – Krafträder

MACH‘ MIT UNS DEINEN MOTORRAD-FÜHRERSCHEIN!

  • Klasse A
    Klasse A

Du liebst Zweiräder so wie wir? Dann komm vorbei und mache deinen Kraftrad-Führerschein mit uns! Wir unterstützen dich von der ersten Anmeldung bis zur Prüfung und geben unser Bestes, dich optimal vorzubereiten. So fällt dir das Lernen leicht und macht auch Spaß. Unsere Unterrichtsräume sind bestens ausgestattet und unsere Fahrzeugflotte topaktuell!

Dein Weg zum Führerschein:
Ideal ist es, wenn du regelmäßig am Theorieunterricht teilnimmst. So verpasst du nichts und bist mit den Pflichtthemen am schnellsten fertig. Fühlst du dich gut vorbereitet, geht es zur Theorieprüfung. Die Checkliste hierzu findest du hier.
Du entscheidest, ob du mit dem Praxisunterricht erst nach dem Theorieteil oder bereits parallel beginnen wilst. Auch die Pflichtstunden solltest du zügig durchlaufen, damit nichts in Vergessenheit gerät.

Folgende Klassen bieten wir im Kraftrad-Bereich an:

  • Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
  • Beinhaltet Klasse: A2, A1 und AM
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • – leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung
    – dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
    – leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) mit: max. 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads
  • Eingeschlossene Klassen: keine