Führerscheinklassen

 

 

 FS-Klassen

Fahrzeugart 

Mindestalter 

Erwerb 

 

B

Kraftfahrzeuge, max.  3,5t   zul.Gesamtgewicht                               

max. 8 Sitzplätze außer Führersitz

      18        

direkt

 

BE

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B

und einem Anhänger über 750 kg

 18

 Vorbesitz         der Klasse B

 

A

Krafträder, auch mit Beiwagen  Hubrraum:

mehr als 50 ccm

 18

 direkt

 

A direkt

Krafträder, auch mit Beiwagen

Hubraum: mehr als 50 ccm

 25

 direkt

 

M

Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Lastendreiräder bis 150 kg Hubraum: nicht mehr als 50 ccm

 16

 direkt

 A1

Leichtlrafträder

Hubraum: nicht mehr als 125 ccm

 16

 direkt

 

C1

Kraftfahrzeuge über 3,5t zul. Gesamtgewicht aber max. 7,5t z.G. Anhänger bis 750 kg z.G. dürfen mitgeführt werden

 18

 Vorbesitz B

 

C1E

Kombination aus Fahrzeugen der Klassen c1 und einem Anhänger über 750 kg z.G. Das zulässige Gesamtgewicht  des Anhängers darf nicht größer sein, als die Leermasse des Zugfahrzeuges

 18

 Vorbesitz C1

 C

Kraftwagen über 3,5t z.G.; Anhänger bis 750 kg z.G. dürfen mitgeführt werden

 18

 Vorbesitz B

 

CE

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

 18

 Vorbesitz C

 L

Land- oder Forstwirtschaftlich genutze Zugmaschinen bis bbH 32 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 25 km/h, Stapler bis bbH 25 km/h

 16

 direkt

 

T

 Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis bbH 60 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbH 40

 16

 direkt

 Mofa

Fahrrad mit HIlfsmotor bis 25km/h

 15

 direkt